Angebot

Strafrecht

Sind Sie in ein Straverfahren involviert, ob als beschuldigte oder geschädigte Person, empfiehlt sich der Beizug eines Rechtsanwaltes. Gerne kläre ich Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf.

Wird Ihnen die Begehung einer Straftat vorgeworfen, haben Sie das Recht sofort einen Anwalt beizuziehen, was sich in aller Regel empfiehlt. Darüber hinaus haben Sie das Recht, Ihre Aussage zu verweigern und mit Ihrem Verteidiger frei zu sprechen und zu kommunizieren. Ein Anwalt kann in solchen Situationen nicht nur mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie erarbeiten und Sie über das Strafverfahren aufklären, sondern begleitet Sie zu sämtlichen Einvernahmen, überprüft, ob das Verfahren korrekt geführt wird, klärt Sie über den Gang der Untersuchung und das weitere Vorgehen auf und nimmt Ihre Rechte wahr.

Wurden Sie durch eine Straftat geschädigt oder bedroht, sei es finanziell, körperlich, sexuell oder geistig, durch einen Eingriff in Ihre körperliche, sexuelle oder psychische Integrität, sei es etwa durch eine bewusste Attacke oder durch eine Verletzung durch einen Verkehrsunfall, kann sich der Beizug eines Anwalts lohnen, um Ihre Rechte wahrzunehmen.

 

Strassenverkehrsrecht

Wird Ihnen die Begehung eines Strassenverkehrsdelikts vorgeworfen, kann dies sowohl ein Strafverfahren als auch ein Administrativverfahren, in welchem über einen allfälligen Entzug des Führerausweises entschieden wird, nach sich ziehen.Gerne berate ich Sie zu Ihrer Situation und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Wird Ihnen ein Delikt im Bereich des Strassenverkehrs vorgeworfen, kann dies nicht nur ein Strafverfahren nach sich ziehen, sondern auch ein sogenanntes Administrativverfahren, in welchem das Strassenverkehrsamt über einen möglichen Führerausweisentzug entscheidet. Darüber hinaus kann der Entzug des Führerausweises aber auch ohne eine vorgängige (nachgewiesene) Straftat erfolgen, nämlich dann, wenn einer Person eine fehlende Fahreignung zugeschrieben beziehungsweise attestiert wird.

Strassenverkehrsdelikte sind die häufigste Form von strafrechtlich relevantem Verhalten. Die Bandbreite reicht dabei von Übertretungen, wie etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 5 km/h innerorts, welche häufig mit einer sogenannten Ordnungsbusse geahndet werden und keinen Eintrag im Strafregister zur Folge haben, bis hin zu sogenannten «Raserdelikten», welche eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und einen Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren zur Folge haben können.

Handelt es sich bei diesem strafrechtlich relevanten Verhalten um einen Verkehrsunfall, stellt sich zudem die Frage der Haftpflicht des Verursachers, sprich wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Wurde ein Mensch verletzt oder gar getötet, stellt sich weiter die Frage der Genugtuung, was eine immaterielle Unbill, sprich ein Schmerzensgeld, darstellt.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der (Fahrzeug)Haftpflichtversicherung des Schädigers werden grundsätzlich durch diese gedeckt.

Gerne berate ich Sie zu Ihrer konkreten Situation und kläre Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf.